Zusammensetzung

Die ÖADR besteht aus sechs Mitgliedern. Von diesen müssen der / die Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften und Erfahrung in der Durchführung von förmlichen Ermittlungsverfahren aufweisen, zwei Mitglieder müssen Expertinnen oder Experten der Sportmedizin sein. Die Mitglieder der ÖADR werden jeweils auf die Dauer von vier Jahren bestellt

Für jedes Verfahren hat die oder der Vorsitzende oder deren oder dessen Stellvertretung aus den Mitgliedern der ÖADR zumindest ein Mitglied mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften und Erfahrung in der Durchführung von förmlichen Ermittlungsverfahren und zumindest ein Mitglied als Expertin oder Experten der Sportmedizin für die Durchführung des Verfahrens zu benennen.

Der Bundes-Sportfachverband, für den die ÖADR zu entscheiden hat, hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Prüfantrages eine Vertreterin oder einen Vertreter zu entsenden, wobei dieser Person im jeweiligen Anti-Doping Verfahren kein Stimmrecht eingeräumt wird.