Österreichische Anti-Doping Rechtskommission
Die Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) ist nach Prüfantrag durch die NADA Austria für die erstinstanzliche Durchführung von Anti-Doping Verfahren bzw. die Verhängung von Sicherungsmaßnahmen (z.B. Suspendierung) und Disziplinarmaßnahmen bei Verdacht auf Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen zuständig.
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