Verfahrensordnung

Die ÖADR hat sich auf der Grundlage des Welt-Anti-Doping-Codes und des österreichischen Anti-Doping Bundesgesetzes gemäß § 7  Abs. 5 eine ausführliche Verfahrensordnung gegeben, um den Ablauf der Anti-Doping Verfahren zu regeln. Auf insgesamt 16 Seiten werden allgemeine Bestimmungen zur Verfahrensordnung, die Rechte und Pflichten der Verfahrensparteien, die Einleitung und der Ablauf eines Verfahrens bis zur Entscheidung bzw. einer allfälligen Ergreifung von Rechtsmitteln festgelegt. Die Kosten des Verfahrens sind der Gebührenordnung zu entnehmen.

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