Anti-Doping Bundesgesetz

Das österreichische Anti-Doping Bundesgesetz (ADBG) wurde am 29. Juni 2007 veröffentlicht und wurde erstmals am 8. August 2008 novelliert. Mit 30.12.2009 ist die zweite Novelle des Anti-Doping Bundesgesetzes in Kraft getreten. Am 12. März 2013 wurden geringfügige Änderungen vorgenommen. Mit der Novelle am 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Vorgaben des ebenfalls seit 1. Jänner gültigen Welt-Anti-Doping-Codes erfüllt. 2018 wurde das ADBG erneut angepasst, Ziel war die Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung sowie an die Erfahrungen aus der Vollziehung. Mit 1.1.2021 wurde das ADBG 2007 vom ADBG 2021 abgelöst.

Zusätzlich zu den Vorgaben des Welt-Anti-Doping-Codes werden durch das ADBG die strafrechtliche Verfolgung von Besitz, Handel und Weitergabe von verbotenen Substanzen sowie der Austausch von Informationen zwischen der NADA Austria und den staatlichen Ermittlungsorganen geregelt.

Das ADBG ist wesentlich an die Bundessportförderung geknüpft und gilt für alle Sportorganisationen sowie deren Mitglieder, Lizenznehmer und Veranstaltungen, die Bundessportförderung erhalten. Das ADBG sieht für Personen, die gegen die Anti-Doping Bestimmungen verstoßen haben, einen lebenslangen Ausschluss von der Sportförderung vor. Zudem müssen bereits ausbezahlte Fördermittel ab dem Zeitpunkt des Verstoßes gegen die Anti-Doping Bestimmungen zurückgezahlt werden.

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